Freie Meinungsäusserung ist ein Menschenrecht

Die UNIKOM-Radios sind eine Plattform für viele verschiedene Bevölkerungs- und Sprachgruppen. Diese gestalten ihre eigenen Sendungen. Damit machen es die UNIKOM-Radios möglich, das Recht auf freien Meinungsäusserung wahrzunehmen.

Erklärung der Menschenrechte
Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung; diesesRecht schliesst die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie überMedien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen undGedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

United Nations

Europäische Menschenrechtskonvention
Artikel 10 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäusserung. Dieses Recht schliesst die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Radio-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.

EMRK

Schweizerische Bundesverfassung
Artikel 16 Absatz 2 und 3 der Schweizerischen Bundesverfassung: Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten. Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Bundesverfassung

Schreiben Sie einen Kommentar