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Ja zum RTVG

Die Union nicht-kommerzorientierter Lokalradios UNIKOM hat an ihrer Mitgliederversammlung vom 7. Mai 2015 die JA Parole für die Abstimmung über das neue Radio und Fernsehgesetz RTVG vom 14. Juni 2015 beschlossen.

Das revidierte Radio und Fernsehgesetz RTVG bringt verschiedene Verbesserungen für die Zukunft der nicht-kommerzorientierten Lokalradios. Erstens kann der Gebührenanteil für alle privaten Radio- und Fernsehstationen von 4% bis auf 6% erhöht werden. Das sind jährlich bis zu CHF 27 Mio. mehr für die die Veranstalter neben der SRG, die dadurch gestärkt werden. Die Medienvielfalt in der Schweiz wird gefördert.

Zweitens können die Gebührengelder, die aus administrativen Gründen seit Jahren blockiert sind, endlich für Aus- und Weiterbildung und für die Digitalisierung eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um 44 Mio. Franken. Wenn die UNIKOM-Radios in Aus- und Weiterbildung investieren, dann investieren sie in die Stimmenvielfalt. Bei UNIKOM heisst das vielsprachige MigrantInnen-Sendungen, spezialisierte Musikmagazine, Kulturberichterstattung, kritische Hintergrundberichte, Kinderradio, SeniorInnenradio, Sendungen von Menschen mit Psychiatrieerfahrung, um nur einige zu nennen.

Durch die Umstellung auf die Haushaltgebühr fallen die Kontrollen durch die Billag weg, der administrative Aufwand nimmt ab, die Gebühr sinkt deshalb für die meisten Haushalte und kleine Gewerbebetriebe zahlen künftig keine Gebühren mehr.

Aus all diesen Gründen hat die Mitgliederversammlung der UNIKOM am 7. Mai 2015 beschlossen, das neue RTVG mit einem kräftigen JA zu unterstützen.