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Erhöhung Presseförderung: UNIKOM sagt «Ja, aber…»

Die UNIKOM nimmt Stellung zur Vernehmlassung zur Änderung des Postgesetzes. Mit dieser Änderung soll die indirekte Presseförderung auf sieben Jahre befristet ausgebaut werden. Die UNIKOM unterstützt diese Änderung mit Vorbehalten: Die Erhöhung der Förderung soll zweckgebunden sein, und der Kreis der Begünstigten soll ausgeweitet werden.
Vor allem aber fordert die UNIKOM, die gesamte indirekte Presseförderung nach sieben Jahren abzuschaffen und durch eine neue vektorneutrale Medienförderung zu ersetzen.

UNIKOM ist skeptisch: Vernehmlassung zur RTVV-Revision

Der Bundesrat will die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte schrittweise senken und einen Teil der Unternehmen von der Abgabepflicht befreien. In ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung zeigt sich die UNIKOM skeptisch. Die UNIKOM will, dass zuerst der Leistungsauftrag der SRG definiert wird. Und: Sollte der Bundesrat der SRG die Mittel kürzen, muss dies mit der eindeutigen Botschaft verbunden sein, dass bei der medialen Leistung – also bei Produktion und Redaktion – nicht gespart werden darf. Generell bemängelt die UNIKOM, dass konkrete Zahlen überall fehlen: wieviel Geld wofür ausgegeben wird und künftig zur Verfügung stehen soll, weiss niemand. 

UKW: Offener Brief an Bundesrat Rösti

Über 40 Radios fordern endlich faire Wettbewerbsbedingungen.
Denn seit 10 Jahren schon bereitet sich die Radiobranche darauf vor, dass UKW in der Schweiz endgültig abgeschaltet wird und alle Radioprogramme ausschliesslich über DAB+ ausgestrahlt werden. Letztmögliches Abschaltdatum: 31. Dezember 2024. Doch eine Minderheit der Radioveranstalter will mit allen Mitteln eine UKW-Verlängerung erzwingen, um ihre Marktvorteile zu bewahren – dagegen wehrt sich nun eine grosse Zahl von DAB+ Radios in einem Offenen Brief an Bundesrat Rösti. > Zum Offenen Brief

UNIKOM fordert: Keine weitere UKW-Verlängerung

Die UNIKOM hält an der Abschaltung von UKW per 31. Dezember 2024 fest. Die Mitglieder des Radioverbandes UNIKOM beschlossen deshalb am 3. April 2023 eine Statutenänderung. Denn die UKW-Abschaltung ist existenziell für die zahlreichen in der UNIKOM vereinten DAB+ Radios – solange UKW in Betrieb ist, geht die klassische Radiowerbung in der Schweiz trotz Digitalisierung immer noch ganz überwiegend an UKW-Radioveranstalter und kaum an Digitalradio-Veranstalter. Weitere Informationen

Brief an Bundesrätin: UNIKOM-Sender fordern solide Mittel

Die UNIKOM-Sender mit komplementärem Leistungsauftrag in der Deutschschweiz gelangen am 30. September 2022 mit einem gemeinsamen Brief an Bundesrätin Sommaruga und teilen ihre Besorgnis bezüglich der zukünftigen Entwicklung der Medienpolitik und insbesondere der zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten mit.

Konkret forden sie  die Beibehaltung der jährlichen Ausbildungsförderung sowie die Aufstockung des Finanzierungsanteils der komplementären Radiosender, um weiterhin die für die Gesellschaft wichtige Leistung angemessen erbringen zu können.  > Brief an Bundesrätin

 

Bundesrätin Sommaruga hat den Brief am 14. Oktober 2022 beantwortet.
> Antwort der Bundesrätin

 

Klanggespräche 21 erfolgreich abgeschlossen

Engagierte Teilnehmer*innen, hochaktuelle Diskussionen, variantenreiche Berichterstattung: Die von der UNIKOM lancierte Gesprächsreihe «Klanggespräche 21» brachte die unterschiedlichen Aspekte der radio- und medienpolitischen Debatte für die UNIKOM-Radios zusammen. Zahlreiche UNIKOM-Radios – komplementäre wie meldepflichtige – beteiligten sich an den vier Klanggesprächen und der umrahmenden öffentlichen Veranstaltung «Kosmopolitics». Das 4. und letzte Klanggespräch fand am 15. Juni 2022 statt.

Eine Auswahl von Beiträgen verschiedener Radios zu den «Klanggesprächen 21» gibt es hier.

Die «Klanggespräche 21» wurden unterstützt von der Stiftung für Radio und Kultur Schweiz (srks/fsrc), der Stiftung für Medienvielfalt und dem Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM).

logo medienvielfalt

logo srks

logo sssm

Teilrevision RTVV: Kürzung der Gebühren

Die UNIKOM lehnt die Teilrevision des RTVV aus folgenden Gründen ab:

  • Die Versorgungsgebiete der UNIKOM-Radios werden halbiert.
  • Die Teilrevision gefährdet die Existenz der Radios.
  • Die Teilrevision negiert existierende Lebens- und Mobilitätsverhältnisse in den Agglomerationen.
  • Die Teilrevision entwertet den Service public der komplementären Lokalradios.
  • Die Teilrevision destabilisiert die Schweizer Startup-Radios.
  • Stellungnahme UNIKOM

Roger Schawinski liegt falsch. Mit Absicht?

Mit seiner Kampagne gegen die Abschaltung der UKW-Radioverbreitung stiftet Roger Schawinski gezielt Verunsicherung. Der Medienunternehmer stellt einen sorgfältig austarierten Entscheid in Frage, den die Schweizer Radiobranche nach jahrelangem Evaluierungsprozess gefunden hatte. Die Debatte um den geeigneten Abschalttermin erweist sich immer mehr als Innovationsbremse.
Startups und kleinere Sender, welche gezielt auf die digitale Verbreitung via DAB+ setzen, fordern Klarheit. Nachfolgend nimmt der Verband Stellung zu den «Argumenten» von Schawinski & Co und präsentiert die eigenen Positionen und Forderungen für eine nachhaltige Radiozukunft. > Stellungnahme