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Teilrevision RTVV: Kürzung der Gebühren

Die UNIKOM lehnt die Teilrevision des RTVV aus folgenden Gründen ab:

  • Die Versorgungsgebiete der UNIKOM-Radios werden halbiert.
  • Die Teilrevision gefährdet die Existenz der Radios.
  • Die Teilrevision negiert existierende Lebens- und Mobilitätsverhältnisse in den Agglomerationen.
  • Die Teilrevision entwertet den Service public der komplementären Lokalradios.
  • Die Teilrevision destabilisiert die Schweizer Startup-Radios.
  • Stellungnahme UNIKOM