Die UNIKOM lehnt die Teilrevision des RTVV aus folgenden Gründen ab:
- Die Versorgungsgebiete der UNIKOM-Radios werden halbiert.
- Die Teilrevision gefährdet die Existenz der Radios.
- Die Teilrevision negiert existierende Lebens- und Mobilitätsverhältnisse in den Agglomerationen.
- Die Teilrevision entwertet den Service public der komplementären Lokalradios.
- Die Teilrevision destabilisiert die Schweizer Startup-Radios.
- Stellungnahme UNIKOM