Endlich: Die zuständige Kommission des Ständerates schlägt vor, dass die Fördermassnahmen im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) nicht nur Radio und Fernsehen, sondern allen elektronischen Medien zugute kommen sollen. Die UNIKOM setzt sich seit langem für eine vektorneutrale Medienförderung ein. In ihrer Stellungnahme unterstützt die UNIKOM auch die Erhöhung des Abgabenanteils für private Veranstalter:innen mit Abgabenabteil auf 6%-8% – dies nützt der regionalen Medienvielfalt. Weitere Änderungen des RTVG sind nötig, vor allem im Bereich der Nutzung von Radio-Angeboten durch internationale Plattformen.